- Hintergrund und Vorteile
Die
Sicherheit unserer Fahranfänger.
Fahranfänger sind die Risikogruppe Nummer Eins auf der Straße. Die 18- bis
25-jährigen Fahranfänger stellen ca. 9 % der Gesamtbevölkerung, verursachen
aber ca. 30 % der Unfälle mit Personenschaden oder Todesfolge bzw. sind an
diesen Unfällen beteiligt. Ein Drittel aller in Sachsen im Jahr 2007 im
Straßenverkehr verunglückten Personen war im Alter von 15 bis 25 Jahren!
Ursache für die Häufung der Unfälle sind oft Fahrfehler, die an einer
mangelnden Fahrpraxis liegen. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt dabei in der
Erkennung und Bewältigung von Gefahrensituationen. Und genau hier setzt das
Konzept des begleiteten Fahrens an. Statt die Fahrer sofort allein zu lassen,
soll ein Partner an der Seite Tipps und Hinweise geben, eigene Erfahrungen
weitergeben. Der Jugendliche Fahranfänger soll noch schneller und besser
lernen, vorausschauend zu fahren. Allein die Anwesenheit des Begleiters in
Form einer älteren, erfahrenen Persönlichkeit wirkt sich beruhigend und
dämpfend auf den Fahrstil des Anfängers aus! In komplexen Situationen kann der
Begleiter den Fahranfänger emotional entlasten. Der Begleiter erkennt oftmals
gefährliche Situationen viel früher als der Fahranfänger und kann so zu
vorausschauendem Fahren motivieren.
In einigen anderen
europäischen Ländern funktioniert dieser Ansatz bereits seit vielen Jahren
sehr erfolgreich!
Inzwischen
ist in der Bundesrepublik die Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und des
Straßenverkehrsgesetzes erfolgt. Die Einführung dieses Modellversuchs ist seit
2006 auch in Sachsen endlich beschlossen und trat zum 01. März 2006 in Kraft!
Seit diesem Zeitpunkt nehmen die Fahrerlaubnisbehörden die entsprechenden
Anträge der Jugendlichen entgegen.
Vorteile
für die Jugendlichen: gerade im ländlichen Raum kann mit 17 Jahren statt
der oftmals notwendigen Moped-/Motorrad-Ausbildung (Klasse A1 oder M) nun
bereits die Klasse B erworben werden. Das bedeutet gerade im Winterzeitraum
sichereres Fahren als auf 2 Rädern!
Zweitens kann der Führerschein oftmals noch vor oder zum Beginn der
Berufsausbildung/Lehre erworben werden, und das am Heimatort, wo die Preise
für den Führerschein gerade in den neuen Bundesländern oftmals bedeutend
geringer sind als bei den Kollegen in den alten Bundesländern.
Drittens sind die jugendlichen Fahranfänger, wie oben ausführlich beschrieben,
nicht sofort auf sich allein gestellt, haben einen erfahrenen Begleiter neben
sich, der sich bestimmt auch einmal kritisch mit dem Fahranfänger
auseinandersetzen wird...
- Voraussetzungen und Ablauf
Die
Voraussetzungen sind eigentlich nicht anders als bei den 18-jährigen, nur eben
dass der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis bereits mit 16 1/2 Jahren
gestellt werden kann. Die Ausbildung kann danach durchgeführt werden, die
theoretische Prüfung 3 Monate, die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17.
Geburtstag absolviert werden. Die vorläufige Fahrberechtigung wird dann nach
bestandener Prüfung frühestens am 17. Geburtstag erteilt. Die Ausbildung ist
eine ganz reguläre Fahrschul-Ausbildung, nach den Vorschriften der
Fahrschülerausbildungsverordnung, nicht weniger und nicht mehr als bei den
18-jährigen!
Bei jeder
Fahrt des 17-jährigen Fahranfängers muss eine mindestens 30-jährige
Begleitperson mitfahren. Wer dafür in Frage kommt, wird bereits bei der
Erteilung der Prüfbescheinigung namentlich festgelegt und eingetragen. Die
Erziehungsberechtigten geben beide mit ihrer Unterschrift neben dem
Einverständnis des Fahrerlaubnis-Erwerbs auch ihr Einverständnis zu den
Begleitern. Es kann also nicht einfach »irgendjemand« als Begleitperson
mitgenommen werden. Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz
der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der
Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
Für den Beifahrer gilt
übrigens die 0,5-Promille-Grenze und die übrigen
einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel.
Die
Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf also nicht in die
Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Beobachter/Berater
mitfahren.
Wichtig:
Sanktionen bei Zuwiderhandlungen
Fährt der
Jugendliche allein oder nicht mit seinem eingetragenen Begleiter, wird ein
Bußgeld von 50 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister fällig. Daraus
erwächst auch die Pflicht, ein Aufbauseminar für Fahranfänger zu besuchen
(ASF). Dies führt automatisch zu einem Widerruf der Ausnahmegenehmigung. Der
Jugendliche muss dann bis zum 18. Lebensjahr warten, bis er seinen
Führerschein bekommt und ggf. weitere Strafen in Kauf nehmen.
Fazit:
Wir hoffen,
Ihnen mit dieser kurzen Zusammenstellung einen Einblick in die Problematik
"Führerschein mit 17 - Begleitetes Fahren" gegeben zu haben.
Gern stehen wir Ihnen mit Rat und Tat bei weiteren Fragen oder Problemen zur
Verfügung! Bitte schreiben Sie uns eine eMail, rufen Sie uns an
oder kommen zu uns ins Büro... wir freuen uns auf Ihren Besuch!