1. Führerschein-Antrag/notwendige Unterlagen

Wir füllen mit Ihnen gemeinsam den "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" in unserer Fahrschule aus. Mit diesem Antrag zusammen müssen Sie bei der Behörde (Landratsamt Meißen) folgende Unterlagen einreichen:

Aufzählung

1 Lichtbild neueren Datums

Aufzählung

eine Teilnahme-Bescheinigung am Kurs  "Sofortmaßnahmen am Unfallort"

Aufzählung

eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

Aufzählung

Ihr Personalausweis oder Reisepass

Aufzählung

Gebühren für das Landratsamt (bei Ersterwerb 43,40 € / bei Erweiterung 42,60 €)

Da Sie auf dem Landratsamt selbst unterschreiben müssen (Unterschrift für den Kartenführerschein), bitten wir darum, die Unterlagen auch selbst abzugeben.
Wichtig:
Eine Bearbeitung erfolgt nur bei Vollständigkeit aller Unterlagen! Gern geben wir Ihnen eine Wegbeschreibung samt Öffnungszeiten... etc. mit.

  1. Theorie-Unterricht, Lernen und Kontrolle

Grundsätzlich ist an jedem Unterrichtsthema einmal teilzunehmen!
Zum besseren Verständnis, zur Vertiefung und Wiederholung können Sie bei uns Lehrmaterial kaufen, mit dem Sie zu Hause lernen können. Wir bitten Sie freundlichst darum, zu Hause den Unterrichtsstoff auch wirklich zu wiederholen und zu vertiefen. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich (fast) jederzeit zur Verfügung!
Bei Nutzung des THEO oder der Fahrschulcard können wir genau sehen, wann Sie soweit sind, Ihre Theorieprüfung bei  DEKRA erfolgreich zu bestehen.

  1. Die praktische Prüfung

Nach der bestandenen Theorieprüfung und den notwendigen Fahrstunden entscheidet der Fahrlehrer gemeinsam mit Ihnen, wann Sie zur praktischen Prüfung angemeldet werden können. Vertrauen Sie ihm bitte, er hat die nötige Erfahrung und möchte, dass Sie die Prüfung auch wirklich bestehen!

  1. Rechnungen

Die Grundgebühr ist bei der Anmeldung zu zahlen, spätestens jedoch bis zur Teilnahme an der ersten Theoriestunde. Die Lehrmaterialien sind sofort nach Erhalt zu zahlen, die Fahrstunden jeweils am gleichen Tag oder im Voraus im Büro der Fahrschule. Nach Vereinbarung ist auch eine wochenweise Zahlung aller Fahrstunden möglich, ebenfalls eine Überweisung auf unser Konto.
Bis zur Prüfung müssen alle offenen Beträge beglichen sein!
Auf Wunsch können Sie eine Aufstellung aller Kosten am Ende der Ausbildung erhalten.

  1. vereinbarte Fahrstunden

    Bitte halten Sie die vereinbarten Fahrstunden pünktlich ein, wir bemühen uns um einen reibungslosen Ablauf! Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, so sagen Sie uns bitte mindestens 48 Stunden vorher Bescheid! Wir bitten Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen diesbezüglich zu beachten!

    Bei Krankheit bringen Sie bitte eine Kopie des Krankenscheins mit. Ansonsten müssen wir Ihnen bei kurzfristiger Absage 3/4 des Fahrstundenpreises berechnen! (vgl. Ziffer 6 der allgem. Geschäftsbedingungen laut Vertrag). Bitte haben Sie Verständnis dafür, denn ein anderer Fahrschüler freut sich bestimmt über die freigewordene Ausbildungszeit!

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